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   BFH, 28.06.1963 - VI 39/62   

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https://dejure.org/1963,10304
BFH, 28.06.1963 - VI 39/62 (https://dejure.org/1963,10304)
BFH, Entscheidung vom 28.06.1963 - VI 39/62 (https://dejure.org/1963,10304)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 1963 - VI 39/62 (https://dejure.org/1963,10304)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 26.03.2009 - VI R 59/08

    Ermittlung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen bei

    Im Streitfall ist das FA diesen Auslegungsgrundsätzen gefolgt, die auch der Rechtsprechung des Senats und einer Mehrheit der FG entsprechen (s. Senatsurteil vom 28. Juni 1963 VI 39/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 429, Der Betrieb 1963, 1274; Urteile des FG München vom 8. November 2006 9 K 3675/04, EFG 2007, 1776, und FG Münster vom 22. Januar 2008 15 K 3341/06 E, EFG 2008, 612, sowie Beschluss des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 2. Januar 2008 3 V 120/07, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2008, 1131; a.A. nur die Vorentscheidung in EFG 2008, 792).
  • FG München, 08.11.2006 - 9 K 3675/04

    Ermittlung der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

    Da Kosten dieser Art regelmäßig von beiden Eheleuten aus der gemeinschaftlichen Kasse getragen werden und eine klare Aufteilung der Kosten im Allgemeinen ohne ein unerwünschtes Eindringen der Finanzverwaltung in die privaten Lebensverhältnisse kaum möglich wäre, ist die streitige Regelung sachlich gerechtfertigt und daher frei von Willkür (BFH-Urteil vom 28. Juni 1963 VI 39/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 429).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2008 - 3 V 120/07

    Ermittlung der zumutbaren Belastung i.S. des § 33 EStG bei getrennter Veranlagung

    Auch der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 28. Juni 1963 (VI 39/62, [...]) festgestellt, dass es für die steuerliche Behandlung von außergewöhnlichen Belastungen grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob die Ehegatten zusammen oder getrennt veranlagt werden (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 28. November 1988 GrS 1/87, BFHE 154, 556, BStBl II 1989, 164).
  • BFH, 17.12.1965 - III 16/65 U

    Ermessensverletzung bei einer Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung eines

    Das Finanzgericht Düsseldorf, Kammern in Köln, hat in den Entscheidungen VI 39/62 AO vom 29. November 1962 (EFG 1963 S. 363) und VI 25/63 A vom 30. Oktober 1963 (a.a.O.) mit eingehender Begründung die gegen die Verfassungsmäßigkeit der Baulandsteuer erhobenen Bedenken für so gewichtig erachtet, daß es die Ablehnung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung des Meßbescheids als einen Ermessensfehler ansah.
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